rechtlichesArbeitsalltag & Arbeitsrecht

Wenn Sie in Bremen arbeiten wollen, brauchen Sie meistens eine Arbeitserlaubnis vom Migrationsamt. Ob Sie arbeiten dürfen und eine Arbeitserlaubnis bekommen, hängt unter anderem von Ihrem Aufenthaltsstatus und von der Arbeitsstelle ab, bei der Sie arbeiten wollen.

Außerdem brauchen Sie für die meisten Jobs einen Abschluss. Wie Sie Arbeit finden und sich bewerben können, erfahren Sie in der Kategorie Arbeit finden & bewerben.

Es gibt Beratungsstellen, die Ihnen dabei helfen können, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen oder einen Job zu finden. Schauen Sie dazu einfach in die Angebote unten.

Wenn Sie eine Arbeitsstelle gefunden haben, bekommen Sie einen Arbeitsvertrag. Außerdem erhalten Sie normalerweise jeden Monat eine Gehaltsabrechnung, in der steht, wieviel Sie verdient haben und wieviele Steuern Sie gezahlt haben. Die Gehaltsabrechnung kann Ihnen elektronisch zur Verfügung gestellt werden oder Sie bekommen Sie als Dokument von Ihrem Arbeitgebenden. Bewahren Sie diese Unterlagen gut auf. Wenn Sie eine Steuererklärung machen, brauchen Sie diese Unterlagen.

Als Arbeitnehmender in Bremen sind Sie automatisch Mitglied bei der Arbeitnehmerkammer. Bei der Arbeitnehmerkammer können Sie sich kostenfrei zu vielen Fragen des Arbeitslebens beraten lassen. Es gibt zum Beispiel eine Beratung zum Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Wenn Sie Kundin oder Kunde beim Jobcenter sind, gibt es einiges zu beachten, wenn Sie arbeiten wollen. Mehr dazu finden Sie in der Katgeorie Arbeit, Geld & Jobcenter.

Sie wollen sich selbstständig machen? Dann haben wir Informationen dazu in der Kategorie Selbstständigkeit.

  • Wer darf in Deutschland arbeiten?

    Als Mensch mit Aufenthaltsstatus brauchen Sie in Deutschland zum Arbeiten in den meisten Fällen eine Arbeitserlaubnis.
    Wenn man eine Arbeitserlaubnis hat, darf man in Deutschland generell ab 18 Jahren Vollzeit arbeiten. Wer jünger als 18 Jahre ist, fällt unter das Jugendarbeitsschutzgesetz und darf nur eine bestimmte Anzahl an Stunden arbeiten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des BMAS.
    Es gibt verschiedene Arten von Arbeit wie zum Beispiel Vollzeitbeschäftigungen oder Minijobs. Mehr dazu finden Sie in der Kategorie Arten von Arbeit.

  • Ich habe einen Aufenthaltsstatus - darf ich arbeiten?

    Auf Ihrem Aufenthaltsdokument steht in den meisten Fällen, unter welchen Bedingungen Sie arbeiten dürfen. Allgemein gibt es drei Fälle:

    – Erwerbstätigkeit gestattet. Die Genehmigung gilt ohne Einschränkungen. Das heißt, dass Sie genau so behandelt werden wie einheimische Arbeitnehmende.
    – Erwerbstätigkeit nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet. In diesem Fall müssen Sie beim BAMF (Link) einen Antrag stellen, um arbeiten zu dürfen.
    – Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Sie dürfen (erst einmal) nicht arbeiten.

    Sie können sich beim Migrationsamt zum Thema Arbeitserlaubnis beraten lassen.

  • Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

    Um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, brauchen Sie eine Arbeitsstelle. Der Arbeitgebende, also Ihre Chefin oder Ihr Chef, muss Ihnen dann eine Beschreibung der Arbeitsstelle geben. In der Beschreibung steht, was Sie brauchen, um die Arbeitsstelle zu bekommen. Mit diesem Dokument gehen Sie zum Migrationsamt. Zusammen mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter des Migrationsamtes stellen Sie dann einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis. Es kann etwas dauern, bis Sie die Arbeitserlaubnis erhalten. Das Migrationsamt muss nämlich prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Wie gut muss ich Deutsch sprechen, um zu arbeiten?

    In vielen Unternehmen wird Deutsch gesprochen. Deshalb ist es wichtig, schnell die deutsche Sprache zu lernen. Für verschiedene Jobs braucht man verschiedene Sprachniveaus. Manche Unternehmen finden es wichtig, dass Sie sehr gut Deutsch sprechen, zum Beispiel wenn Sie als Verkäufer mit Kunden sprechen müssen. Für manche Berufe brauchen Sie auch spezielle deutsche Vokabeln (Fachsprache), zum Beispiel als Arzt. Verschiedene (berufsbezogene) Sprachkurse finden Sie unter „Deutschkurse“.

  • Was sind Gewerkschaften oder Betriebsräte?

    Einige Unternehmen haben Gewerkschaften oder Betriebsräte. Eine Gewerkschaft ist eine Organisation von Arbeitnehmenden. Die Gewerkschaft versucht, die Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgebenden zu vertreten. Als Arbeitnehmender können Sie sich in einer Gewerkschaft engagieren, Mitglied werden und sich bei Problemen an die Gewerkschaft wenden. Mehr Informationen zu Gewerkschaften bekommen Sie hier.

    Auch der Betriebsrat versucht, die Interessen von Arbeitnehmenden durchzusetzen. Der Betriebsrat hat einige Mitbestimmungsrechte im Unternehmen. Die Mitglieder des Betriebsrates werden von den Arbeitnehmenden gewählt. Die Hauptaufgabe des Betriebsrats ist es, sich für die Interessen der Beschäftigten im Betrieb einzusetzen. Mehr Informationen zu Betriebsräten bekommen Sie hier.

    Nicht alle Unternehmen haben eine Gewerkschaft oder einen Betriebsrat.

  • Was ist die Arbeitnehmerkammer?

    Die Arbeitnehmerkammer vertritt die Rechte von Arbeitnehmenden in Bremen und berät Sie zu vielen Fragen des Arbeitslebens. Es gibt zum Beispiel eine Beratung zum Arbeitsrecht und Sozialrecht, zu Berufskrankheiten, zum Steuerrecht, zur Weiterbildung und zum Verbraucherrecht. Als Arbeitnehmender in Bremen sind Sie automatisch Mitglied bei der Arbeitnehmerkammer.

  • Was ist ein Arbeitszeugnis?

    Wenn Sie aufhören, bei einem Arbeitgebenden zu arbeiten, muss der Arbeitgebende Ihnen ein Arbeitszeugnis geben. In dem Arbeitszeugnis steht, wie lange Sie dort gearbeitet haben, welche Aufgaben Sie bei Ihrer Arbeit übernommen haben und wie gut Sie bei Ihrer Arbeit waren. Außerdem steht im Arbeitszeugnis, wie Sie sich gegenüber Ihren Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen verhalten haben. Arbeitszeugnisse sind wichtig, wenn Sie sich für einen Job bewerben.

  • Was bedeuten „Arbeitsschutz“ und „Arbeitssicherheit“?

    Beim Arbeitsschutz oder auch bei der Arbeitssicherheit im Betrieb geht es darum, dass ein Arbeitsplatz möglichst sicher ist und dass es im besten Fall keine Gefahren gibt. Die Arbeitnehmenden sollen vor Gefahren und Unfällen geschützt werden. In vielen Betrieben gibt es ein Einweisung zum Thema Arbeitssicherheit. Es wird Ihnen dann gesagt und gezeigt, was Sie beachten müssen. Ein Beispiel für Arbeitssicherheit ist zum Beispiel ein Handyverbot oder Rauchverbot am Arbeitsplatz. Auch Hygienevorschriften oder technische Anweisungen gehören dazu. Weitere Informationen zum Thema Arbeitssicherheit bekommen Sie zum Beispiel hier.

  • Was ist ein Arbeitsunfall?

    Wenn Sie sich auf der Arbeit, auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Weg von der Arbeit nach Hause verletzen, nennt man das Arbeitsunfall. Wenn Sie ernsthaft verletzt sind, sollten Sie auf jeden Fall zum Arzt gehen und dort sagen, dass Ihr Unfall auf der Arbeit passiert ist. Sie sind dann unfallversichert. Auch wenn bei dem Unfall ein Hilfsmittel wie zum Beispiel eine Brille beschädigt wird, ist das versichert. Mehr Informationen finden Sie hier.

  • Was passiert, wenn ich krank oder arbeitsunfähig bin?

    Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, müssen Sie zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen. Sie erhalten dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auf der draufsteht, wielange Sie nicht arbeiten können. Sie bekommen drei Exemplare: Eins für Ihre Krankenversicherung, eins für Ihren Arbeitgebenden und eins für sich selbst. Es steht auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung drauf, für wen das Exemplar ist. Sie müssen die Exemplare so schnell wie es geht selbst zur Krankenkasse und zu Ihrem Arbeitgebenden schicken. Manchmal geht das auch digital, wenn Sie einen Scanner haben. Sie müssen Ihrem Arbeitgebenden auf jeden Fall sofort Bescheid sagen, wenn Sie nicht zur Arbeit kommen können.

    In einigen Fällen wollen Arbeitgebende erst ab dem dritten Tag der Abwesenheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben. Schauen Sie, ob dazu etwas in Ihrem Arbeitsvertrag steht.
    Auch wenn Sie krankgeschrieben sind, bekommen Sie Ihren Lohn vom Arbeitgebenden (Lohnfortzahlung). Erst ab sechs Wochen Krankheit bekommen Sie das Geld von Ihrer Krankenkasse (Entgeltfortzahlung).

  • Was ist eine Berufskrankheit?

    Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die durch die Arbeit entstanden ist. Wenn Sie glauben, dass Sie eine Berufskrankheit haben, sollten Sie sich bei der Arbeitnehmerkammer dazu beraten lassen.

  • Was sind Mutterschutz und Elternzeit?

    Wenn Sie als Frau schwanger sind, sind Sie durch das Mutterschutzgesetz geschützt.  Wenn Sie schwanger sind und arbeiten, muss Ihr Arbeitgebender dafür sorgen, dass Sie und das Kind durch die Arbeit nicht gefährdet werden.
    Sie dürfen dann normalerweise sechs Wochen bevor Sie das Kind bekommen nicht mehr arbeiten. Es gibt auch Berufe, in denen Sie schon früher nicht mehr arbeiten dürfen, weil die Arbeit gefährlich für das Baby sein könnte. Nachdem Sie das Kind bekommen haben, dürfen Sie erst einmal acht Wochen nicht mehr arbeiten. Während Sie im Mutterschutz sind, bekommen Sie Ihr Gehalt ausgezahlt. Der Arbeitgebende darf Sie nicht entlassen, weil Sie schwanger sind. In dieser Zeit haben Sie besonderen Kündigungsschutz.
    Dann können Sie sich entscheiden, ob Sie wieder arbeiten möchten oder ob Sie in Elternzeit gehen wollen. Elternzeit ist eine unbezahlte Pause von der Arbeit für Eltern, die sich selbst um ihr Kind kümmern wollen. Auch der Vater des Kindes kann in Elternzeit gehen. Sie können insgesamt bis zu drei Jahre in Elternzeit gehen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Dafür können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.
    Während der Elternzeit können Sie von Ihrem Arbeitgebenden nicht gekündigt werden. Wenn die Elternzeit vorbei ist, können Sie in den meisten Fällen zu Ihrem alten Arbeitsplatz zurückkehren.
    Mehr Informationen zu Mutterschutz und Elternzeit bekommen Sie zum Beispiel bei der arbeitrechtlichen und sozialrechtlichen Beratung der Arbeitnehmerkammer.

  • Ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht - an wen kann ich mich wenden?

    Sie können sich zum Beispiel bei der Arbeitsrechtlichen und Sozialrechtlichen Beratung der Arbeitnehmerkammer oder bei der arbeits- und sozialrechtlichen Beratung von Faire Integration beraten lassen.

  • Ich fühle mich an meiner Arbeitsstelle diskriminiert. An wen kann ich mich wenden?

    Es gibt verschiedene Beratungsstellen, die Sie unterstützen, wenn Sie sich am Arbeitsplatz diskriminiert fühlen. Sie können zum Beispiel zu der Antidiskriminierungsberatung von ADA gehen.

    In vielen Unternehmen gibt es auch Beschwerdestellen, an die Sie sich wenden können. Informieren Sie sich, ob es in Ihrem Unternehmen eine Beschwerdestelle gibt.

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