Das Migrationsamt ist in Bremen die zuständige Ausländerbehörde. Beim Migrationsamt werden Angelegenheiten bezüglich des Aufenthaltsstatus und der Staatsangehörigkeit geregelt.
Das Migrationsamt ist zuständig für…
- die Verlängerung der Aufenthaltsgesatttung, die Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten haben, solange Ihr Asylverfahren noch läuft.
- die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wenn das BAMF Bremen einen Schutzstatus zuerkannt hat.
- die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wenn Familienangehörige anerkannter Flüchtlinge mit Visum neu nach Deutschland eingereist sind.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Telefon oder per Email, bevor Sie zum Migrationsamt kommen. Sie können zu den angebebenen Zeiten einen Termin vereinbaren. Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Anliegen an. Wenn Sie einen Dolmetscher brauchen, müssen Sie diesen selbst zum Termin mitbringen. Zum Termin bringen Sie bitte außerdem alle Dokumente mit, die Ihren Aufenthaltsstatus betreffen (Auskunftsnachweis, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Visum, Bescheide, Pass aus Ihrem Herkunftsland, Nachweise über die Identität, Ehe- und Geburtsurkunden).
Für weitere Informationen kontaktieren Sie das Migrationsamt oder besuchen Sie die Website.