AsylverfahrenAsylverfahren

Das Asylverfahren wird sowohl europarechtlich als auch im deutschen Asylgesetz nach aktueller politischer Lage harmonisiert, das heißt nach aktuellem Stand geändert.

Einen groben Einblick in den Ablauf eines Asylverfahrens finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF): http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/fluechtlingsschutz-node.html

Wichtig ist, dass Sie sich beraten lassen. Besuchen Sie dafür unsere Kategorie „Rechtsberatung“.

  • Wo melde ich mich asylsuchend? - Ankunft und Registrierung

    Für alle Asylsuchenden in Deutschland gilt eine Registrierungspflicht.

    Das bedeutet, Sie müssen sich umgehend bei oder nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei einer staatlichen Stelle melden und sich registrieren lassen. Bei der Einreise erfolgt die Registrierung über die Grenzbehörde. Wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden, können Sie sich bei der Polizei, einer Ausländerbehörde, einer Aufnahmeeinrichtung oder bei einem Ankunftszentrum melden.

    Wie Ankunft und Registrierung im Einzelnen ablaufen, können Sie hier genau einsehen.

  • Kann ich mir eine Stadt aussuchen?

    Geflüchtete werden auf das ganzen Land prozentual aufgeteilt. In Bremen wird ungefähr ein Prozent der Geflüchteten untergebracht. Demzufolge kann man sich grundsätzlich seinen Wunschort nicht selbst aussuchen.

    In Ausnahmefällen ist jedoch eine Wunschverteilung in eine bestimmte Stadt aus persönlichen Gründen möglich.

  • Was ist eine Aufenthaltsgestattung?

    Mit einer Aufenthaltsgestattung dürfen Sie sich grundsätzlich in Deutschland rechtmäßig aufhalten.

    Wenn Sie in Deutschland registriert sind und Asyl beantragt haben, aber noch kein Asylverfahren läuft, erhalten Sie ein vorläufiges Aufenthaltspapier. Dieses Papier nennt sich „BÜMA“, (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender). Die „BÜMA“ müssen Sie immer bei sich tragen.
    Je nach persönlichem Status erhalten Sie unterschiedliche Aufenthaltsgestattungen. Bitte achten Sie darauf was in Ihrer Aufenthaltsgestattung steht. Je nachdem dürfen Sie entweder ganz Deutschland bereisen oder sich nur in dem jeweiligen Bundesland aufhalten, wie zum Beispiel nur im Land Bremen. Falls Sie dann in ein anderes Bundesland reisen möchten, brauchen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Ausländerbehörde.

  • Was muss ich vor einer Anhörung beachten?

    Die Anhörung ist ein persönliches Interview, das ausschlaggebend für Ihr Bleiberecht ist. Die Anhörung ist entscheidend für Ihren internationalen Schutz.

    In der Anhörung müssen Sie als Geflüchteter schildern warum Sie das Heimatland verlassen haben. Die Anhörung ist entscheidend dafür, ob Ihnen Asyl gewährt wird.

    Es ist sehr wichtig, dass Sie sich auf die Anhörung gut vorbereiten. Wenden Sie sich deswegen an eine Beratungsstelle, die Sie bei der Vorbereitung unterstützen kann.

    Mehr zum Thema „persönliche Anhörung“ auf der Seite des BAMF.

  • Was kann ich bei negativer Entscheidung bezüglich meines Asylverfahrens tun?

    Wenn Sie einen negativen Bescheid erhalten, sollten Sie umgehend reagieren. Ihnen stehen in jedem Fall Rechtsmittel zur Verfügung. Wichtig ist zu beachten, dass Sie eine sehr kurze Frist zur Einreichung eines Rechtsmittels haben. Suchen Sie sich dafür einen Rechtsanwalt im Bereich Asylrecht und Ausländerrecht oder wenden Sie sich an die Rechtsberatung, die Ihnen weiterhelfen. Gegebenenfalls müssen Sie dann gegen diesen Bescheid vor Gericht klagen.

Filter

Angebote für Zugewanderte

Hier klicken, um Google Maps anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von WtB Google Maps.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen