Wenn Sie in Bremen angekommen sind, sind folgende Schritte nötig, um ein Asylverfahren einzuleiten und durchzuführen:
1. Registrierung
Registrieren Sie sich bei einer Erstaufnahmeeinrichtung, zum Beispiel bei der ZAST („Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber“). Nehmen Sie dafür alle Dokumente mit, die Sie haben. Die Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung nehmen Ihre Fingerabdrücke und machen Passfotos von Ihnen. Danach erhalten Sie ein Dokument mit verschiedenen Aufgaben („Laufzettel“). Sie müssen zum Beispiel zu bestimmten Einrichtungen gehen. Außerdem bekommen Sie einen Auskunftsnachweis. Dieses Dokument ist wichtig. Mit dem Auskunftsnachweis dürfen Sie für die erste Zeit in Deutschland bleiben. Zudem berechtigt der Auskunftsnachweis Sie dazu, staatliche Leistungen zu bekommen. Nachdem Sie registriert wurden, bekommen Sie eine Unterkunft zugeteilt.
Zentrale Aufnahmestelle (ZAST)
Lindenstraße 110
28755 Bremen
2. Antrag für die Anhörung beim BAMF stellen
Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sich nicht selbstständig bei Ihnen meldet, sollten Sie bei der Außenstelle des BAMF eine Anhörung beantragen. Die Anhörung ist wichtig. Bei der Anhörung wird entschieden, ob und wie lange Sie in Deutschland bleiben dürfen.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Lindenstraße 110
28755 Bremen
3. Erledigen Sie Ihre Aufgaben vom „Laufzettel“ der Erstaufnahmeeinrichtung:
Auf dem Dokument, das Sie von der Erstaufnahmeeinrichtung bekommen haben, stehen verschiedene Aufgaben. Sie sollten die Aufgaben nach und nach erledigen. Beispiele für diese Aufgabe sind:
– einen Termin beim Arzt vereinbaren und dann zum Arzt gehen
– zu Einrichtungen gehen (zum Beispiel zum Migrationsamt und zum BürgerServiceCenter)
– Leistungen abholen (zum Beispiel Straßenbahntickets)
– Eventuell weitere Termine
4. Anhörung
Bei Ihrem Termin zur Anhörung erzählen Sie, warum und wie Sie nach Deutschland gekommen sind. Sie können eine Bezugsperson und einen Dolmetscher mitnehmen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird Ihren Asylantrag danach prüfen und Sie über die Entscheidung informieren. Bis Sie diesen Bescheid bekommen, haben Sie eine “Aufenthaltsgestattung”. Das bedeutet, dass Sie mindestens solange in Deutschland bleiben dürfen, bis das BAMF über Ihren Fall entschieden hat.
**Bei allen Fragen rund um Ihre Ankunft in Bremen und das Asylverfahren sollten Sie sich zusätzlich bei unabhängigen Beratungsstellen Unterstützung holen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Beratungsstellen**
5. Residenzpflicht
Sie dürfen Ihren Wohnbezirk nicht verlassen, bis das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über Ihren Fall entschieden hat. Das bedeutet, dass Sie erst einmal in Bremen bleiben müssen. Das BAMF kann verschiedene Entscheidungen treffen:
Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis (Asylgestattung)
Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung (Vorläufiges Asyl)
Sie erhalten eine Duldung (Asylantrag wird abgelehnt)
Wie es für Sie weitergeht, hängt von der Entscheidung des BAMF ab.
Bitte haben Sie Geduld! All diese Prozesse brauchen ihre Zeit und können deshalb lange dauern. Das heißt aber nicht, dass es nicht klappt!