Herzlich Willkommen
in Bremen.

Wir möchten Ihnen bei Ihren ersten Schritten in Bremen helfen. Der Weg ist nicht immer einfach und manchmal weiß man nicht, wie es weitergeht. Für diese Situationen gibt es viele verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote, die Sie auf dieser Seite finden. Der First Step Guide fasst die wichtigsten ersten Schritte und Anlaufstellen zusammen:

1. Ankommen
2. Medizinische Versorgung
3. Deutschkurse
4. Wohnen
5. Arbeit

Wenn Sie aus der Ukraine nach Bremen / Bremerhaven geflüchtet sind, finden Sie Informationen unter www.welcometobremen.de/ukraine.

Ankunft in Bremen

1.

Ankommen

Ist Bremen die erste Stadt in Deutschland, in der Sie angekommen sind? Dann müssen Sie sich hier offiziell registrieren
lassen.

Möchten Sie in Deutschland Asyl beantragen? Dann müssen Sie sich asylsuchend melden. Wenn Sie sich asylsuchend melden, wird geprüft, ob Sie sich länger in Deutschland aufhalten dürfen. Sie müssen Asyl beantragen, wenn Sie in Deutschland bleiben wollen. In Bremen können Sie sich bei der Polizei oder hier asylsuchend melden:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Lindenstraße 110
28755 Bremen

Migrationsamt
Stresemannstraße 48
28207 Bremen
Tel.: +49 421 36188630

Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge (ZAST)
Lindenstraße 110
28755 Bremen

Einige geflüchtete Menschen werden nach der Erstaufnahme umverteilt. Das bedeutet, dass sie in ein anderes Bundesland reisen müssen. Die Mitarbeiter der Einrichtung informieren Sie in diesem Fall über die weiteren Schritte.

Weitere Informationen zur Ankunft und Registrierung können Sie auf der Seite des BAMF nachlesen.

  • Das Asylverfahren

    Wenn Sie in Bremen angekommen sind, sind folgende Schritte nötig, um ein Asylverfahren einzuleiten und durchzuführen:

    1. Registrierung

    Registrieren Sie sich bei einer Erstaufnahmeeinrichtung, zum Beispiel bei der ZAST („Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber“). Nehmen Sie dafür alle Dokumente mit, die Sie haben. Die Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung nehmen Ihre Fingerabdrücke und machen Passfotos von Ihnen. Danach erhalten Sie ein Dokument mit verschiedenen Aufgaben („Laufzettel“). Sie müssen zum Beispiel zu bestimmten Einrichtungen gehen. Außerdem bekommen Sie einen Auskunftsnachweis. Dieses Dokument ist wichtig. Mit dem Auskunftsnachweis dürfen Sie für die erste Zeit in Deutschland bleiben. Zudem berechtigt der Auskunftsnachweis Sie dazu, staatliche Leistungen zu bekommen. Nachdem Sie registriert wurden, bekommen Sie eine Unterkunft zugeteilt.

    Zentrale Aufnahmestelle (ZAST)
    Lindenstraße 110
    28755 Bremen

    2. Antrag für die Anhörung beim BAMF stellen

    Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sich nicht selbstständig bei Ihnen meldet, sollten Sie bei der Außenstelle des BAMF eine Anhörung beantragen. Die Anhörung ist wichtig. Bei der Anhörung wird entschieden, ob und wie lange Sie in Deutschland bleiben dürfen.

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
    Lindenstraße 110
    28755 Bremen

    3. Erledigen Sie Ihre Aufgaben vom „Laufzettel“ der Erstaufnahmeeinrichtung:

    Auf dem Dokument, das Sie von der Erstaufnahmeeinrichtung bekommen haben, stehen verschiedene Aufgaben. Sie sollten die Aufgaben nach und nach erledigen. Beispiele für diese Aufgabe sind:

    – einen Termin beim Arzt vereinbaren und dann zum Arzt gehen
    – zu Einrichtungen gehen (zum Beispiel zum Migrationsamt und zum BürgerServiceCenter)
    – Leistungen abholen  (zum Beispiel Straßenbahntickets)
    – Eventuell weitere Termine

    4. Anhörung

    Bei Ihrem Termin zur Anhörung erzählen Sie, warum und wie Sie nach Deutschland gekommen sind. Sie können eine Bezugsperson und einen Dolmetscher mitnehmen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird Ihren Asylantrag danach prüfen und Sie über die Entscheidung informieren. Bis Sie diesen Bescheid bekommen, haben Sie eine “Aufenthaltsgestattung”. Das bedeutet, dass Sie mindestens solange in Deutschland bleiben dürfen, bis das BAMF über Ihren Fall entschieden hat.

    **Bei allen Fragen rund um Ihre Ankunft in Bremen und das Asylverfahren sollten Sie sich zusätzlich bei unabhängigen Beratungsstellen Unterstützung holen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Beratungsstellen**

    5. Residenzpflicht

    Sie dürfen Ihren Wohnbezirk nicht verlassen, bis das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über Ihren Fall entschieden hat. Das bedeutet, dass Sie erst einmal in Bremen bleiben müssen. Das BAMF kann verschiedene Entscheidungen treffen:

    Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis (Asylgestattung)
    Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung (Vorläufiges Asyl)
    Sie erhalten eine Duldung (Asylantrag wird abgelehnt)

    Wie es für Sie weitergeht, hängt von der Entscheidung des BAMF ab.

    Bitte haben Sie Geduld! All diese Prozesse brauchen ihre Zeit und können deshalb lange dauern. Das heißt aber nicht, dass es nicht klappt!

  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

    Die „Erstaufnahmeeinrichtung für unbegleitete minderjährige Ausländer“ ist auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge spezialisiert. Das heißt: Alle geflüchteten und zugewanderten Menschen unter 18 Jahren, die alleine nach Deutschland gekommen sind, können erst einmal hier wohnen.

    Das Jugendamt kümmert sich um alle Kinder und Jugendlichen, die jünger als 18 Jahre alt sind und nicht mit ihren Eltern (oder Sorgeberechtigten) nach Deutschland gekommen sind. Nach der Erstaufnahme werden Sie zunächst vom Jugendamt in Obhut genommen. Das bedeutet, dass das Jugendamt sich um eine sichere Unterkunft für Sie und um Ihre Versorgung kümmert. Dazu gehört, dass Sie etwas zu essen, genug Kleidung, medizinische Versorgung und soziale Betreuung bekommen. Das Jugendamt hat jedoch nichts mit Ihrem Asylantrag zu tun. Es entscheidet nicht darüber, wie lange Sie in Deutschland bleiben können.

    Das Jugendamt teilt Ihnen eine Person zu, die rechtlich für Sie zuständig ist („Vormund„). In den meisten Fällen wohnen Sie dann in einer Einrichtung bis Sie 18 Jahre alt sind. In dieser Einrichtung leben auch andere Jugendliche. Außerdem gibt es Betreuer, die immer für Sie da sind. Sie helfen Ihnen im Alltagsleben, zum Beispiel bei Hausaufgaben oder bei Arztbesuchen. Die Betreuer unterstützen Sie außerdem bei privaten Angelegenheiten, beispielsweise wenn Sie Kontakt mit Ihrer Familie aufnehmen möchten. Haben Sie keine Angst, die Betreuer bei Fragen und Problemen anzusprechen!

    Erstaufnahmeinrichtung (EAE) für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)
    Steinsetzerstraße 12
    28279 Bremen
    Tel.: +49 421 98964840

    Erstversorgung des Jugendamtes für unbegleitete minderjährige Ausländer
    Breitenweg 29-33
    28195 Bremen
    Tel.: +49 421 36117040

  • Die erste Zeit nach der Ankunft

    In der ersten Zeit werden geflüchtete Menschen in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Je nachdem, aus welchem Land Sie kommen, können Sie bis zu sechs Monate lang oder bis zur Entscheidung Ihres Antrags beim BAMF in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen.

    Wenn Sie in einer Unterkunft leben, bekommen Sie Nahrung, Kleider, Hygieneartikel und weitere Leistungen für sich und Ihre Kinder. Bei wichtigen Terminen (zum Beispiel Arzttermine oder Termine bei Ämtern) bekommen Sie zudem Tickets für die Straßenbahn / den Bus. Außerdem bekommen Sie jeden Monat etwas Geld zur freien Verfügung. Das heißt, dass Sie selbst entscheiden können, wofür Sie dieses Geld ausgeben. Diese Leistungen sind durch das sogenannte „Asylbewerberleistungsgesetz“ geregelt. Auch wenn Sie von der Erstaufnahmeeinrichtung in eine Anschlussunterbringung, also zum Beispiel in eine Wohnung, gezogen sind, bekommen Sie diese „Asylbewerberleistungen“. Auf den Papieren, die Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten, steht, wo und wann Sie das Geld bekommen. Das Geld können Sie beispielsweise nutzen, um in Ihrer Freizeit etwas zu unternehmen. In Bremen gibt es viele verschiedene Angebote zur Freizeitgestaltung. Einige von diesen Angeboten sind kostenfrei, es gibt aber auch Angebote, für die Sie bezahlen müssen. Informieren Sie sich vorher in der Einrichtung, bei der Sie etwas unternehmen möchten.

    Sobald Sie als Geflüchteter anerkannt sind, dürfen Sie sich in Deutschland frei bewegen. Sie müssen dann nicht mehr in Bremen bleiben. Klären Sie vorher ab, welche Leistungen Sie selbst bezahlen müssen, wenn Sie staatliche Leistungen erhalten.

    Die Mitarbeiter Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter. Aber auch außerhalb Ihrer Unterkunft können Sie von Beratungsstellen in Bremen Unterstützung bekommen.

    Wenn Sie als Geflüchteter anerkannt wurden, bekommen Sie für meist drei Jahre einen Aufenthaltstitel. In diesem Fall dürfen Sie also erst einmal drei Jahre in Deutschland bleiben. Danach wird erneut geprüft, ob sich die Umstände in Ihrem Heimatland verändert haben. Wenn die Asylberechtigung weiter besteht, dürfen Sie eine “Niederlassungserlaubnis” beantragen. Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie in Deutschland bleiben. Diese Erlaubnis gilt unbegrenzt: Auch wenn sich die Situation in Ihrer Heimat stabilisiert, müssen Sie Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nicht verlassen.

medizinisches

2.

Medizinische Versorgung

Nachdem Sie den Asylantrag bei der Erstaufnahmeeinrichtung (zum Beispiel der ZAST) gestellt haben, bekommen Sie einen Termin zur medizinischen Untersuchung. Sie müssen also zum Arzt gehen. Bei der Untersuchung werden wichtige Impfungen nachgeholt. Zudem überprüft ein Arzt, ob eine Tuberkulose-Erkrankung vorliegt.

Bei gesundheitlichen Problemen, Schwangerschaften oder bei einer Geburt werden Sie direkt medizinisch versorgt. Bis klar ist, wielange Sie in Bremen bleiben dürfen, erhalten Sie eine Ersatzkarte von der ZAST. Danach bekommen Sie die Gesundheitskarte. Sie sind dann zunächst über die AOK krankenversichert.

In Notfällen dürfen Sie auch ohne Behandlungsschein zum Arzt oder in das Krankenhaus gehen.

Weitere Informationen und Anlaufstellen finden Sie im Bereich Gesundheit.

Strassenbogen

3.

Deutschkurse

Sie leben jetzt in Bremen und möchten schnell Deutsch lernen. Das ist wichtig, um neue Menschen kennenzulernen, sich im Alltag zu verständigen, um Arbeit zu finden oder sich weiterbilden zu können. Auch Kinder müssen Deutsch sprechen können, um in der Schule zu lernen.

Es gibt viele Möglichkeiten, Deutsch zu lernen. In der Kategorie Deutschkurse finden Sie verschiedene Einrichtungen, bei denen Sie Deutsch lernen können. Bitte beachten Sie, dass Sie für einige Kurse einen “Berechtigungsschein” brauchen. Den Berechtigungsschein können Sie bei der Ausländerbehörde oder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen.

Bitte haben Sie Geduld! Manchmal dauert es etwas länger, bis Sie an einem Deutschkurs teilnehmen können. Das heißt aber nicht, dass es nicht klappt!

Migrationsamt
Stresemannstraße 48
28207 Bremen
Tel.: +49 421 36188630

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Lindenstraße 110
28755 Bremen

4.

Wohnen

Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Geflüchteter anerkannt wurden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre bisherige Unterkunft zu verlassen und in eine eigene Wohnung zu ziehen. Sie können alleine oder mit Ihrer Familie eine Wohnung beziehen. Dafür können Sie sich von der Wohnungraumberatung der AWO unterstützen lassen. Auch eine Wohnungsbaugesellschaft, zum Beispiel die BREBAU oder die GEWOBA, kann Sie bei der Wohnungssuche unterstützen. Sie können aber auch in eine Wohngemeinschaft (WG) ziehen. Wie Sie eine Wohngemeinschaft finden können, wird auf der Seite “Flüchtlinge Willkommen” beschrieben. Auch auf der Seite WG-Gesucht können Sie nach einer WG suchen. Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie eine Beratungsstelle oder die Mitarbeiter Ihrer aktuellen Unterkunft um Unterstützung bitten.

 

AWO Wohnraumberatung Mitte
Knochenhauer Str. 18/19
28195 Bremen
+49 421 96038170

 

AWO Wohnraumberatung Nord
Landrat-Christians- Str. 99b
28779 Bremen
+49 421 98882414

Arbeit

5.

Arbeit

Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis. Um in dem Beruf zu arbeiten, den Sie in Ihrem Heimatland gelernt oder studiert haben, müssen Sie oft Ihre Fähigkeiten (berufliche Qualifikationen) anerkennen lassen. Es wird dann überprüft, ob Sie alles können, was man in Deutschland in diesem Beruf können muss.  Außerdem sollten Sie gut Deutsch sprechen können. Auf unserer Seite finden Sie Angebote in Bremen, die Ihnen helfen können, in Deutschland zu arbeiten. Vor allem die Zentrale Anlaufstelle für Flüchtlinge (ZAF) des Jobcenters Bremen unterstützt Sie bei der Suche nach einer passenden Arbeit.

Sobald Sie arbeiten dürfen, können Sie sich aussuchen, ob Sie weiterhin bei der AOK krankenversichert bleiben wollen. Sie können die Krankenkasse auch wechseln.

Zentrale Anlaufstelle für Flüchtlinge (ZAF)
Utbremer Straße 90
28217 Bremen

Tel: +49 421 56600

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