Angestellte & Aufenthaltsstatus
Zugewanderte Menschen und ausländische Fachkräfte können mit Ihren unterschiedlichen Qualifikationen eine echte Bereicherung für Ihr Unternehmen sein. Sie besitzen oft einige interessante Fähigkeiten und Kenntnisse. Nutzen Sie dieses Potential.
Bei der Anwerbung, Einstellung und Sicherung zugewanderter Menschen mit Aufenthaltstitel und ausländischer Fachkräfte sind einige Dinge zu beachten. Es gibt viele Angebote, die Sie bei der Einstellung und bei der Integration zugewanderter Menschen und ausländischer Fachkräfte unterstützen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an eine der Beratungsstellen.
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Ich möchte eine zugewanderte Person einstellen, die bereits in Bremen lebt. Wie geht das?
Wenn Sie zugewanderte Menschen einstellen möchten, müssen Sie einiges beachten. Je nach Aufenthaltsstatus dürfen zugewanderte Menschen nicht immer sofort arbeiten. Es gibt Fälle, in denen eine Beschäftigung rechtzeitig beim Migrationsamt beantragen werden muss.
Bevor Sie einen Mensch mit Aufenthaltsstatus einstellen, müssen Sie sicher sein und auch nachweisen können, dass dieser Mensch auch arbeiten darf bzw. eine Arbeitserlaubnis hat. -
Wie finde ich heraus, ob jemand mit einem Aufenthaltsstatus arbeiten darf?
Auf dem Aufenthaltsdokument steht, unter welchen Bedingungen der Arbeitnehmende arbeiten darf.
Allgemein gibt es drei Fälle:
– Erwerbstätigkeit gestattet. Die Genehmigung gilt ohne Einschränkungen. Das heißt, dass das Arbeitnehmende genau so behandelt wird wie einheimische Arbeitnehmende.
– Erwerbstätigkeit nur mit Genehmigung des Migrationsamtes gestattet. In diesem Fall muss der Arbeitnehmende einen Antrag stellen, um arbeiten zu dürfen.
– Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Der Arbeitnehmende darf erst einmal nicht arbeiten. -
Ich möchte eine Person einstellen, die sich noch im Ausland befindet. Wie geht das?
Bei der Einstellung von Fachkräften, die sich noch im Ausland befinden, sind einige Dinge zu beachten. Der Prozess besteht aus mehreren Schritten.
1. Sind Sie und Ihr Unternehmen optimal für ausländische Fachkräfte vorbereitet? Interkulturelle Kompetenz ist die Zauberformel.
2. Bei der Rekrutierung im Ausland wird die Stellenausschreibung etwas anders gestaltet. Legen Sie den Fokus auf Fähigkeiten und Kenntnisse. Es gibt verschiedene Angebote, die Stelle am internationalen Markt zu veröffentlichen.
3. Die Einreise und Beschäftigungsaufnahme richtet sich nach dem Herkunftsland und dem Land, in welchem die berufliche Qualifikation erworben wurde. Für bestimmte Berufe müssen die ausländischen Qualifikationen offiziell anerkannt werden. Wird eine Qualifikation bspw. nur zum Teil anerkannt, müssen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen organisiert werden.
4. Gestalten Sie eine gelebte Willkommenskultur und unterstützen Sie die neue Fachkraft dabei, sich im Unternehmen und im Alltag wohl zu fühlen.
Eine ausführliche Beschreibung der Schritte bietet der Leitfaden zur Fachkräfteeinwanderung des Willkommensservice Bremen – Regionale Koordinationsstelle Fachkräfteeinwanderung.
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Ich möchte meine neuen Angestellten beim Ankommen unterstützen. Was kann ich tun?
Bleiben fängt mit Wohlfühlen an. Unterstützen Sie Ihre neuen Angestellten im Unternehmen und im Alltag. Eine feste Ansprechperson sorgt im Betrieb für Vertrauen. Sie kann im Alltag zum Beispiel auch bei der Wohnungssuche helfen oder bei Behördengängen dabei sein. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit wichtigen Informationen und Anlaufstellen.
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Wo kann ich mich beraten lassen?
In Bremen finden Sie Beratung und Unterstützung zur Einstellung zugewanderter Menschen und ausländischer Fachkräfte an verschiedenen Stellen. Eine erste gute Anlaufstelle ist der Willkommensservice Bremen – Regionale Koordinationsstelle Fachkräfteeinwanderung, wo Sie unter anderem Informationen zu den Themen Arbeitsgenehmigung, Aufenthalt und Anerkennung erhalten.
Auch beim BIN-Netzwerk oder beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit können Sie ggf. Unterstützung bekommen.