Anerkennung
Sie haben einen Schulabschluss, Hochschulabschluss oder Berufsabschluss aus einem anderen Land als Deutschland? Sie haben in Ihrem Heimatland schon Erfahrungen in einem Beruf gesammelt? Wenn Sie im gleichen Bereich arbeiten oder studieren wollen, sollten Sie sich informieren, ob Ihre Qualifikationen in Deutschland anerkannt werden.
Eine Liste mit den zuständigen Stellen für die Anerkennung finden Sie auf der Seite des IQ Netzwerks Bremen. Wenn Sie nicht genau wissen, zu welcher Stelle Sie für die Anerkennung Ihres Berufs gehen müssen oder wenn Sie allgemeine Fragen haben, können Sie sich bei der Beratungsstelle für ausländische Berufsabschlüsse beraten lassen. Vereinbaren Sie für eine Beratung bitte vorher einen Termin.
Auf der Internetseite der Bundesregierung finden Sie allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland in mehreren Sprachen.
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Wie funktioniert die Anerkennung?
Es gibt Beratungen zur Anerkennung. In der Beratung bekommen Sie Informationen darüber, ob Sie eine Anerkennung für Ihren Abschluss oder für Ihren Beruf brauchen. Falls Ihr Beruf in Deutschland nicht existiert, sucht die Beratungsstelle nach einem vergleichbaren Beruf in Deutschland. Das Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“ hat eine Suchmaschine zu Berufen, die anerkannt werden.
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Was brauche ich für eine Anerkennung?
Für eine Anerkennung brauchen Sie die Dokumente zu Ihren Abschluss. Das sind zum Beispiel Urkunden und Zeugnisse. Es ist gut, wenn die Dokumente viele Informationen über Ihren Abschluss bzw. Ihren Beruf enthalten. Bringen Sie die Dokumente auf jeden Fall zur Beratung mit. Wenn die Chance existiert, dass Ihr Abschluss anerkannt wird, kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Die zuständige Stelle unterstützt Sie bei der Antragstellung. Dann startet das Anerkennungsverfahren.
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Ich habe einen Abschluss, aber keine Dokumente mehr - was kann ich tun?
Das Anerkennungsverfahren ist unter Umständen auch für Personen möglich, die keine Dokumente mehr besitzen. Sie müssen dann in einer Prüfung theoretisch und praktisch zeigen, dass Sie Ihren Beruf erlernt haben. Lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle dazu beraten.
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Wer ist für die Anerkennung zuständig?
Für jede Art von Abschluss gibt es Beratungsstellen, die für die Anerkennung zuständig sind. Dort stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung. In den Angeboten unten finden Sie einige Stellen, die für die Anerkennung zuständig sind.
Hier finden Sie eine Liste mit zuständigen Stellen in Bremen für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Schauen Sie in dieser Liste nach Ihrem Abschluss und melden Sie sich bei der zuständigen Stelle für einen Termin.
Wenn Sie nicht genau wissen, zu welcher Stelle Sie gehen müssen oder wenn Sie allgemeine Fragen haben, können Sie sich bei der Beratungsstelle für ausländische Berufsabschlüsse beraten lassen. Vereinbaren Sie für eine Beratung bitte vorher einen Termin.
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Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?
Wenn Sie den Antrag abgegeben haben, kann das Verfahren bis zu drei Monate dauern. Bei komplexen Verfahren dauert es manchmal auch länger.
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Wie viel kostet das Anerkennungsverfahren?
Das Anerkennungsverfahren kostet zwischen 50,00 und 600,00 Euro. Wenn Sie beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit registriert sind, können die unter Umständen Kosten übernommen werden. Lassen Sie sich dazu bei der Anerkennungsstelle beraten.
Bitte beachten Sie, dass noch weitere Kosten („Begleitkosten“) dazukommen können. Informieren Sie sich bei der Anerkennungsberatung über die Kosten .
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Was ist eine „Teilanerkennung“?
In manchen Fällen wird ein Abschluss nicht vollständig, sondern nur zum Teil anerkannt. In diesem Fall müssen Sie vielleicht noch weitere Qualifizierungsmaßnahmen besuchen oder Prüfungen bestehen, um in diesem Beruf arbeiten zu können. Qualifizierungsmaßnahmen finden Sie in der Kategorie Qualifizierung & Weiterbildung.
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Der Antrag auf Anerkennung wurde abgelehnt - was kann ich tun?
Wenn Ihr Antrag auf Anerkennung abgelehnt wurde, sollten Sie sich über Ihre Möglichkeiten bei der zuständigen Anerkennungsstelle beraten lassen. Vielleicht kommt für Sie eine andere Ausbildung, ein Studium oder eine Umschulung in Frage.
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Wo kann ich weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren bekommen?
Sie erhalten weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren direkt bei Ihrer Beratungsstelle oder zum Beispiel auf