Schulen in freier Trägerschaft haben unterschiedliche Schwerpunkte. Sie runden damit das breitgefächerte Bildungsangebot der staatlichen Schulen Bremens ab und sind auf die Vielfalt der individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zugeschnitten.
Bildungssystem
Kinder haben in Deutschland im Alter von 6 bis 18 Jahren das Recht und die Pflicht zur Schule zu gehen. Das Besuchen der Schule ist kostenlos. Sobald dein Kind 6 Jahre alt ist, muss es zur Schule gehen (Schulpflicht). Diese Pflicht endet nach zwölf Jahren.
Das Schulsystem besteht aus verschiedenen Elementen. Im Alter von 0 bis 6 Jahren können deine Kinder in eine Kindertagesstätte (Kita) und ab 3 Jahren in den Kindergarten gehen. Wenn deine Kinder dann 6 Jahre alt sind, gehen sie zur Grundschule bis sie 10 Jahre alt sind. Im Anschluss gibt es weiterführende Schulen, die dein Kind besuchen kann. Welche Schulform für dein Kind am besten geeignet ist, hängt von den Lernleistungen ab. In Bremen gibt es die Freien Schulen, die Oberschulen, die Gymnasien und die Gesamtschulen. Informationen zu den einzelnen Schulformen findest du in den FAQ rechts.
18 Monate vor der Einschulung in die Grundschule (im Alter von 6 bis 10 Jahren), werden die deutschen Sprachkenntnisse deines Kindes mit Tests untersucht und eingeschätzt. Wenn dein Kind noch nicht gut genug Deutsch spricht und Unterstützung braucht, nimmt es an der vorschulischen Sprachförderung teil.
Auf dem Stadtplan findest du Grundschulen in Bremen (bereitgestellt von bremen.de).
Häufige Fragen
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Nachdem du in einem Übergangswohnheim aufgenommen wurdest, werden deine Kinder von der Heimleitung der Schulbehörde gemeldet und in den Schulen angekündigt. Diese Ankündigung kann durch die Leiter der Wohnheime, durch dich als erziehungsberechtigte Person, durch Betreuer oder durch Übersetzer erfolgen.
Mach dir keine Sorgen, wenn deine Kinder noch nicht perfekt Deutsch sprechen. In der Schule werden sie gezielt unterstützt und werden schnell lernen.
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Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
Das Antragsformular kann man direkt in der Schule bekommen; man gibt es ausgefüllt bei der Stelle wieder ab, von der man auch andere finanzielle Hilfen bekommt. Wenn du eine persönliche Beratung brauchst, kontaktiere eine Beratungsstelle.
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In Bremen hast du einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) (im Alter von 0 bis 6 Jahren), bevor dein Kind in die Schule geht. Bis zum dritten Lebensjahr hast du ebenfalls die Möglichkeit auf Betreuung in der Kindertagespflege.
Informationen zum Thema Kinderbetreuung.
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Die aufnehmende Schule vereinbart einen Termin bei dem Schularzt zu einer Schuleingangsuntersuchung. Sie meldet außerdem alle Kinder mit Sprachlernbedarf bei der Senatorin für Kinder und Bildung an. Hier erhalten sie einen Platz in den Vorkursen, in denen dein Kind bis zu sechs Monate in der Grundschule und bis zu zwölf Monaten in der Sekundarstufe I lang intensiv Deutsch lernen kann. Gleichzeitig nehmen die Schüler stundenweise am regulären Schulbesuch teil. In einigen Notunterkünften gibt es einen vor Ort Sprachkurse. Frag die Leitung der Unterkunft, welche Angebote es vor Ort gibt.
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Es gibt Beratungsstellen, die dir zum Thema Schule weiterhelfen können.
Du kannst dich zum Beispiel bei den Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren beraten lassen.
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Die „berufsbildenden Schulen“ sind die Überleitung in die Berufswelt. In aller Regel wollen viele Jugendliche nach zehn Jahren Schule einen Beruf ausüben. Hierbei richtet man sich an die „berufsbildenden Schulen“, die vielfältige Zugänge dafür bieten. Unter anderem sind die dreijährigen dualen Ausbildungsgänge ein Teil davon. Dabei findet die Ausbildung zum Teil im Betrieb, zum Teil in der Schule statt. Der Betrieb vermittelt praktische Fähigkeiten und Erfahrungen, wobei die Schule für den theoretischen Hintergrund und als Ergänzung der Praxis dient.
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Die Grundschule bildet die Grundlage der Bildungslaufbahn. Fast alle Kinder gehen vier Jahre lang in die Grundschule. In Bremen gilt dabei der besondere Vorsatz „kurze Beine – kurze Wege“. Das bedeutet, dass den Schuleinsteigern Schulen in Wohnortnähe, also im jeweiligen Stadtteil, zur Verfügung stehen. Von montags bis freitags erleben die Kinder in verlässlichen Zeiten von 8 bis 13 Uhr ihren Grundschulalltag, wobei alle Schulen daran arbeiten, künftig auch ein Ganztagsangebot zur Verfügung stellen zu können.
In der Grundschule erwerben die Kinder Kenntnisse und Fähigkeiten in Deutsch, Mathematik, Englisch und im Sachunterricht (Zeit und Wandel, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Raum, Natur und Technik), ebenfalls findet Unterricht in den Fächern Musik, Kunst, Sport und Religion statt.
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In Bremen bieten sich nach der Grundschule zwei Schulformen an, um seinen schulischen Werdegang weiterzuführen: Das Gymnasium und die Oberschule. Der Besuch des Gymnasiums eignet sich besonders für die Schülerinnen und Schüler, die sich die erforderlichen Lerninhalte in kürzerer Zeit aneignen können und denen ein erhöhtes Lerntempo zugeschrieben werden kann. Die Klassen bestehen aus nicht mehr als 30 Schülerinnen und Schülern. Nach einem in Regelzeit achtjährigen Bildungsverlauf am Gymnasium erreicht man das Abitur.
Sekundarstufe I
In der Sekundarstufe I, welche sich bis zur zehnten Klasse hinzieht, werden die Kinder in durchschnittlich 32 Wochenstunden unterrichtet. Bis hin zur gymnasialen Oberstufe wechseln alle Kinder nach Beendigung eines Schuljahres kontinuierlich in die nächste Stufe. Es konnte Angesichts dessen festgestellt werden, dass das Wiederholen von Klassen in der Regel nicht dabei hilft, vorhandene Lücken aufzuarbeiten. Durch spezifische Förderangebote und Ostercamps sollen vorhandene Defizite aufgearbeitet werden, so dass die Schülerinnen und Schüler im nächsten Jahr erfolgreich am Unterricht teilnehmen können. Das Wiederholen einer Jahrgangsstufe ist auf Wunsch der Eltern und bei konkreter Absprache mit der Schule jedoch grundsätzlich möglich.
Die gymnasiale Oberstufe
Die Oberstufe beginnt auf dem Gymnasium nach der neunten Jahrgangsstufe. Hierbei wird die Stundenzahl auf 35 Wochenstunden erhöht. In der zehnten Klasse durchlaufen die Kinder die so genannte Einführungsphase. Am Ende dieser Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben oder die Schülerinnen und Schüler bleiben auf der Gymnasialen Oberstufe und setzen mit der elften Klasse fort. Das elfte und zwölfte Schuljahr bilden die Qualifikationsphase für das Abitur. Schülerinnen und Schüler, die den Mittleren Schulabschluss in einer Ober- oder Berufsfachschule absolviert haben, erlangen die Zugangsberechtigung zur Gymnasialen Oberstufe unter der Voraussetzung, dass der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache 3,0 oder besser beträgt.
Qualitätsmerkmale
Gymnasien bieten eine vertiefte Allgemeinbildung, kooperatives Lernen, mehrsprachige Kompetenz, eine gute Mischung aus Förderung und Forderung sowie eine Berufs- und Studienorientierung. Unterschiedliche Schulen bieten verschiedene inhaltliche Schwerpunkte von der naturwissenschaftlichen, musisch-künstlerischen oder sprachlichen Prägung.
Sprachen
In allen Bremer Gymnasien wird der Englischunterricht ab der fünften Klasse eingeführt. Ab der sechsten Klasse wird grundsätzlich eine zusätzliche Sprache gelehrt. In der Regel kann zwischen Französisch, Latein oder Spanisch gewählt werden. Einige Schulen bieten auch Russisch, Türkisch und ab den höheren Jahrgängen Italienisch, oder Chinesisch an.
Zentralabitur
Am Ende der zwölften Klasse legen die Schülerinnen und Schüler ihre Abiturprüfungen ab. Die schriftlichen Prüfungen werden in Deutsch, den Fremdsprachen, Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern landeseinheitlich gestellt. In mindestens zwei von drei schriftlichen Fächern werden die Prüfungen des Zentralabiturs vorgelegt. Die Schwerpunktthemen des Zentralabiturs werden gut zwei Jahre vor der Prüfung angekündigt, so dass der Unterricht darauf aufbauend ausgerichtet werden kann.
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Nach Beendigung der Grundschulzeit stehen die Schülerinnen und Schüler in Bremen vor der Auswahl von zwei möglichen Schulformen, um ihre Schullaufbahn fortzusetzen: am Gymnasium oder an der Oberschule. Der Großteil der Kinder entscheidet sich für die Oberschule. Diese Form des Schulsystems wurde in Bremen 2009 eingeführt. Sie schließt alle Jahrgänge von der fünften bis zur dreizehnten Klasse ein und führt zu allen gängigen Schulabschlüssen. Daraus folgt, dass bei entsprechender Leistung jede Schülerin und jeder Schüler einen Anspruch auf einen Platz in der gymnasialen Oberstufe haben.
Es sind folgende Abschlüsse zu erreichen:
Allgemein können alle Schulabschlüsse an der Oberschule erlangt werden, die allgemeinbildende Schulen bereitstellen:
• die Erweiterte Berufsbildungsreife (Erweiterter Hauptschulabschluss)
• den Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) am Ende der zehnten Klasse
• das Abitur nach 13 Schuljahren
An einigen Oberschulen wird das Abitur nach zwölf Jahren angeboten. Die gymnasiale Oberstufe beginnt somit schon nach der neunten Klassenstufe.
Das Konzept:
Die generelle Klassengröße beträgt maximal 25 Kinder. Die Schülerinnen und Schüler der Oberschule werden bis zur zehnten Klasse gemeinsam unterrichtet. Dabei berücksichtigt die Oberschule das unterschiedliche Leistungsniveau und Lerntempo der Kinder und stellt sich auf dieses ein. In den Fächern Mathematik, Deutsch, der ersten Fremdsprache und den Naturwissenschaften werden die Schülerinnen und Schüler basierend auf ihren individuellen Fähigkeiten in kleinere Kurse mit jeweils zwei unterschiedlichen Anspruchsniveaus zugewiesen. Mit der abgeschlossenen zehnten Klasse wird die erweiterte Berufsbildungsreife erworben. Gleichzeitig besteht die Option seinen Bildungsweg fortzuführen, in dem man auf eine Gymnasiale Oberstufe versetzt wird.
QUELLE: BREMEN.de
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Im Rahmen des Schulentwicklungsplans wurde im Jahr 2009 eine neue Schulform in Bremen ins Leben gerufen: die Werkschule. Diese Schule repräsentiert einen wichtigen Baustein des Bremer Bildungsangebots, da sie einen besonderen Wert darauf legt die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Kenntnissen und Fertigkeiten an den Stellen zu stärken, wo sie sich mit ihrem Leistungsvermögen gerade befinden. Vor allem ist diese Schulform gut für Schülerinnen und Schüler geeignet, denen das theoretische Lernen weniger liegt. Der dreijährigen Bildungsgang von der neunten bis zur elften Klasse beinhaltet eine stark ausgeprägte praktische Orientierung, die eine hilfreiche Überleitung ins Berufsleben bietet.
Die Klassen der Werkschule bestehen aus nicht mehr als 16 Schülerinnen und Schülern. Der Unterricht zielt insbesondere auf den Erwerb, die Festigung und die Verbesserung der Grundfertigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ab. Die Jugendlichen finden Unterstützung beim Aufbau von sozialen Kompetenzen und psychischer Stabilität und werden bei der Entstehung der Berufswahlkompetenz und der Erlangung der Ausbildungsfähigkeit gefördert. Die Schulphilosophie basiert auf einem projektorientierten Unterricht, der die Grenzen zwischen Theorie und Praxis ineinander übergehen lässt. Um einen Einblick in reale betriebliche Bedingungen zu erhalten, produzieren die Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit produktorientierten Projekten für einen begrenzten Markt oder legen eigene Dienstleistungen dar. Dabei stellen die Werkschulen den Schülerinnen und Schülern im Verlauf des Bildungsgangs Zertifikate für die erworbenen Kompetenzen aus. Begleitet werden sie von Lehrern, von Sozialpädagogen, sowie von Lehrmeistern verschiedener Lehrberufe.
Sobald die elfte Klasse zu Ende ist, erreichen die Absolventen der Werkschule die Erweiterte Bildungsreife (Erweiterter Hauptschulabschluss). Diese erzeugt die Voraussetzung für viele mögliche Ausbildungsberufe und den Besuch von Berufsfachschulen. Mit einem bestimmten Notenbild kann bei der Vollendung der zehnten Klassenstufe die Einfache Berufsbildungsreife erreicht werden.