Das Gesundheitsamt entscheidet, ob jemand als Mensch mit Behinderung anerkannt wird. Dabei wird der „Grad der Behinderung“ (GdB) ermittelt. Je nach Grad wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Im (Schwer-) Behindertenausweis steht, welcher Grad Ihre Behinderung hat und um was für eine Behinderung es sich handelt. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung 50 übersteigt.
Mit bestimmten Voraussetzungen, also abhängig davon, wie schwer Ihre Behinderung ist, können Sie mit dem Behindertenausweis (kostenlos) nach dem Sie eine pauschale geleistet haben im Jahr in Höhe von 80,00 € den öffentlichen Nahverkehr (Busse und Straßenbahnen) benutzen oder Ermäßigungen bei Veranstaltungen erhalten. Es ist auch möglich, dass Sie eine Begleitperson kostenlos mitnehmen dürfen.
Um den Behindertenausweis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim „Amt für Versorgung und Integration Bremen“ (AVIB) stellen.