behinderungBehinderung

In Deutschland werden Menschen mit einer Behinderung besonders versorgt. Das bedeutet, dass Benachteiligungen vermieden werden sollen. Es wird die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefördert. Dafür erhalten sie besondere Sozialleistungen, beispielsweise über den Bereich der medizinischen Rehabilitation.

Sämtliche Leistungen erhalten Sie weiterhin über das umfassende Sozialgesetz, damit Sie sowohl  im Arbeitsleben als auch in der Gesellschaft bestmöglich mitwirken können.

Geflüchtete mit einer Behinderung gehören nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu den „besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen“.

Wenn Sie oder Ihre Familienmitglieder eine Behinderung haben, können Sie die Mitarbeiter in Ihrer Unterkunft ansprechen oder sich an eine der Beratungsstellen wenden, die unten in den Angeboten aufgelistet sind.

  • Was ist eine Behinderung?

    In § 2 I 1 SBG IX ist die Behinderung legaldefiniert. Hiernach gilt es als Behinderung, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit der Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen.

  • Ich habe eine Behinderung und brauche ein Hilfsmittel. Was kann ich tun?

    Mit der Gesundheitskarte der „AOK“ können Hilfsmittel bis zu 2000,00€ beantragt und bewilligt werden. Wenn der Betrag 2000,00€ übersteigt, muss Rücksprache mit dem Amt für „Soziale Dienste“ gehalten werden, bevor das Hilfsmittel bewilligt werden kann.

    Zunächst benötigen Sie ein Rezept (Verordnung) für das Hilfsmittel von Ihrem Arzt. Dann können Sie bei der „AOK“ nachfragen, bei welchem Anbieter, zum Beispiel einem Sanitätshaus oder Orthopäden, Sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen können. Den Kostenvoranschlag reichen Sie zusammen mit dem Rezept bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse entscheidet dann innerhalb von drei bis fünf Wochen, ob das Hilfsmittel bewilligt wird.

  • Was ist ein Behindertenausweis?

    Das Gesundheitsamt entscheidet, ob jemand als Mensch mit Behinderung anerkannt wird. Dabei wird der „Grad der Behinderung“ (GdB) ermittelt. Je nach Grad wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

    Im (Schwer-) Behindertenausweis steht, welcher Grad Ihre Behinderung hat und um was für eine Behinderung es sich handelt. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung 50 übersteigt.
    Mit bestimmten Voraussetzungen, also abhängig davon, wie schwer Ihre Behinderung ist, können Sie mit dem Behindertenausweis (kostenlos) nach dem Sie eine pauschale geleistet haben im Jahr in Höhe von 80,00 €  den öffentlichen Nahverkehr (Busse und Straßenbahnen) benutzen oder Ermäßigungen bei Veranstaltungen erhalten. Es ist auch möglich, dass Sie eine Begleitperson kostenlos mitnehmen dürfen.

    Um den Behindertenausweis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim „Amt für Versorgung und Integration Bremen“ (AVIB) stellen.

  • Kann ich mit meinem Rollstuhl öffentliche Verkehrsmittel benutzen?

    Ja. Die Busse und Bahnen in Bremen sind barrierefrei, sodass Sie selbstverständlich mit einem Rollstuhl mitfahren können. Meist befindet sich der Einstieg über eine Klapprampe oder einen absenkbaren Lift ganz vorne am Fahrzeug.

  • Wo finde ich Informationen zur Barrierefreiheit in Bremen?

    Auf der Website bremen.de/barrierefrei können Sie sich über das Thema Barrierefreiheit in Bremen informieren.

    Es gibt zum Beispiel einen Stadtführer, in dem Sie verschiedene Einrichtungen in Bremen finden können. Sie erhalten Informationen dazu, ob die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zugänglich und nutzbar sind.

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