Barrierefreiheit
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Welcome to Bremen und Welcome to Bremerhaven sind für alle. Daher bemühen wir uns, diese Website barrierefrei zu gestalten. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.welcometobremen.de und www.welcometobremerhaven.de veröffentlichten Webauftritte der vomhörensehen GbR.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde Ende 2023 durchgeführt. Grundlage des durchgeführten BITV-Quick-Test ist die in der EU-Norm genannten Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) in den Konformitätsleveln A und AA. Die Barrieren, die im Test ermittelt wurden, wurden weitgehend schon behoben.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die Bewertung der Barrierefreiheit hat ergeben, dass die Seiten welcometobremen.de und welcometobremerhaven.de teilweise zugänglich sind und mit Einschränkungen genutzt werden können.
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei oder nur eingeschränkt nutzbar. Der Test hat die Auswirkungen der Mängel auf die Nutzer*innen als „leicht“ eingestuft.
- Die Art der Verlinkungen ist an wenigen Stellen (vor allem in den Übersetzungen) noch nicht barrierefrei.
- Video in Gebärdensprache, das die wesentlichen Inhalte und die Navigation erläutert, fehlt
- Eine Seite mit Leichter Sprache, die die wesentlichen Inhalte und die Navigation erläutert, fehlt
Maßnahmen
- Überarbeitung der Verlinkungen
- Hinzufügen eines Videos mit Gebärdensprache
- Hinzufügen einer Seite mit leichter Sprache
Zeitplan
Behebung in 2025
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 25.11.2024 erstellt bzw. überarbeitet.
Möchtest du Barrieren melden?
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teile uns deine Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
info@welcometobremen.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls die Kontaktaufnahme nicht erfolgreich war, kannst du dich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.